Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Offenlegung von Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Erklärung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

EURAMCO ermöglicht den Zugang zu hochwertigen Sachwertinvestments und betreut diese langfristig. Die Einbeziehung von ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) in unsere Risiko- und Portfoliomanagementprozesse schafft soziale und ökonomische Werte und mindert gleichzeitig die Reputations-, Finanz- und Betriebsrisiken.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, worunter ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) zu verstehen ist, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte, ist ein wichtiger Teil unserer Investmentstrategie. Für jedes mögliche Produktangebot der EURAMCO ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken als fester Bestandteil in den Investitionsprozess integriert.

In der detaillierten vorvertraglichen Analyse und Bestandsaufnahme (Due Diligence) werden sowohl durch interne und als auch durch externe Experten in allen wesentlichen Risikokategorien Erkenntnisse über etwaige Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zusammengetragen. Diese Erkenntnisse fließen in die Investitionsentscheidung ein. Die Due Diligence Bereiche umfassen unter anderem die Mieterstruktur eines Gebäudes, technische Gutachten und falls notwendig ergänzende Umweltgutachten. Rechts- und Steueraspekte einer Transaktion werden dabei ebenso berücksichtigt wie der Bereich der Wirtschaftsprüfung für ein Investitionsobjekt, welches per Asset oder per Share Deal erworben werden soll.

Die Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht separat untersucht, sondern sie spiegeln sich in den im Risikomanagement überwachten Dimensionen. Beispiele hierfür sind: Adressenausfallrisiko, Markt(preis)risiko, Liquiditätsrisiko, Operationelles Risiko, Versicherungstechnisches Risiko, Strategisches Risiko, Reputationsrisiko u.v.m. So werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die mögliche Projektrendite und die mögliche Renditebandbreite untersucht.

Die Analyseergebnisse ermöglichen es der EURAMCO Invest GmbH, für jedes Projekt eine fakten- und datenbasierte Entscheidung zu treffen. Dabei berücksichtigt die Kapitalverwaltungsgesellschaft EURAMCO Invest in ihren Investitionsanalysen Nachhaltigkeitsrisiken, z.B. die Energieeffizienz eines Gebäudes, und legt diese auch in ihren
Angeboten an Investoren offen.

In der Vergütungspolitik der EURAMCO Invest GmbH ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht separat geregelt. Mögliche Erfolgsbeteiligungen einzelner Mitarbeiter sind stets an die Erreichung persönlicher Ziele und sonstiger Unternehmensziele gebunden. Insofern ist für die Mitarbeiter ein Anreiz zur Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken gegeben, da deren Eintreten potenziell die wirtschaftlichen Ergebnisse einzelner Projekte verschlechtern können und damit gegebenenfalls der Zielerreichung abträglich sein können.

Erklärung zur Berücksichtigung von negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsindikatoren

Das Ziel von EURAMCO ist es, nachteilige Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen so gering wie möglich zu gestalten. Bereits sehr früh im Due-Diligence Prozess werden von allen potenziellen Objekten beispielsweise Energieeffizienzausweise und Gutachten eingefordert, um eine möglichst große Datenbasis als Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Bei Neubauten wird die Einhaltung aller gültigen regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Bau- und Energiebelange geprüft. Bei älteren Bestandsimmobilien werden zudem Prozesse eingeleitet, die Sanierungspotenziale in Bezug auf die Reduzierung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen identifizieren sollen. Sind solche Potenziale vorhanden, werden diese unter finanziellen Gesichtspunkten abgewogen und nach Möglichkeit realisiert. So schaffen wir nachhaltig(e) Werte für unsere Anleger und alle Stakeholder unserer Fondsobjekte.

Die Erstellung von Immobilien ist ein sehr energieintensiver Prozess. Zudem wird beim Neubau auf bisher ungenutztem Land Bodenfläche versiegelt, was negativen Einfluss auf den Wasserkreislauf und Ökosysteme haben kann. Negativer Einfluss von Gebäuden auf ökologische Aspekte kann in der Baubranche nicht vollends verhindert werden, jedoch sehen wir es als unsere Aufgabe, diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Der Fokus unserer Nachhaltigkeitspolitik liegt deshalb auf der effizienten Nutzung der Objekte sowie dem Ergreifen von Maßnahmen, welche eine solche fördern.

Um diesen Prozess zu unterstützen, werden die zu treffenden Maßnahmen individuell für jedes Fondsobjekt evaluiert und abgestimmt. Die für EURAMCO wichtigsten Steuerungsbereiche sind: Wasserverbrauch, Energieverbrauch/-effizienz, Abfallverwertung und CO2-Emissionen. Zudem ist es unser Bestreben, die verwalteten Immobilien mit einem im betreffenden Land aussagekräftigen Label zu zertifizieren (z.B. DGNB in Deutschland, LEED in den USA oder NABERS in Australien), um Sicherheit über deren aktuellen Status zu gewinnen.

Besonders bei Bestandsimmobilien kann EURAMCO auf die Nachhaltigkeitsanstrengungen von Voreigentümern und anderen Dritten keinen Einfluss nehmen und ist bei der eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Informationen dieser Geschäftspartner angewiesen. In einigen Fällen hält EURAMCO Beteiligungen an Objektgesellschaften. In diesen Fällen kommt es jedoch nicht zur Ausübung von Mitbestimmungsrechten im Sinne der Verordnung 2007/36, da es sich bei den Beteiligungsunternehmen nicht um börsennotierte Aktiengesellschaften handelt.

Die Investition in Anlagen aus Erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie) sind darauf ausgerichtet, einen Beitrag zum Schutz von Klima und Umwelt und zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Durch Investitionen in Anlagen aus Erneuerbaren Energien tragen wir positiv zu einer nachhaltigen Wirtschaft bei, indem der Ausstieg aus der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen schneller möglich wird.

Trotz der beachtlichen positiven Aspekte Erneuerbarer Energien könnte auch bei solchen Anlagen negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsindikatoren auftreten. Um diese so gering wie möglich zu halten, wurden zentrale Aspekte identifiziert, welche im Rahmen einer Investition beachtet und gesteuert werden. Grundsätzlich werden keine Investitionen in Offshore Anlagen getätigt, um Einflüsse auf das Ökosystem Meer zu verhindern. Im Bereich der Solarenergie liegt das Hauptaugenmerk auf den verwendeten Flächen. Bisher ist es gelungen, ausschließlich Konversionsflächen aus ehemalig militärischer Nutzung für den Betrieb der Anlagen zu verwenden. Die Nutzung solcher Flächen wird zwar auch zukünftig angestrebt, jedoch kann dies unter wirtschaftlichen oder technischen Gesichtspunkten unter Umständen nicht möglich sein. Sowohl für Wind- als auch für Photovoltaikanlagen ist eine gründliche Prüfung aller technischen und umweltbezogenen Genehmigungen und Gutachten fest in die Due Diligence integriert. Bestandteil dieser Gutachten sind Aussagen zu Landschafts-, Vogel- oder Wasserschutzgebieten sowie Gutachten zur Schallentwicklung und zum Schattenwurf.

EURAMCO Invest versichert, die international anerkannten Standards zur ordentlichen Unternehmensführung einzuhalten. Dazu gehören die OECD Richtlinien für multinationale Unternehmen, die UN Richtlinien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Grundprinzipien der International Labour Organisation. EURAMCO verpflichtet sich zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit nachhaltigkeitsbezogenen Informationen in allen durchzuführenden Due-Diligence- und Reporting-Prozessen.

Neben den international anerkannten Standards zu sozialen Belangen und guter Unternehmensführung hat EURAMCO zusätzlich unternehmensinterne Maßnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung einer ordentlichen Unternehmensführung getroffen. Umsetzungspläne zu maßgeblichen regulatorischen Rahmenwerken (Kapitalanlagegesetzbuch, AIFM-Level 2 Verordnung, KAMaRisk, KAIT) wurden geschaffen, um Mitarbeitern wie Führungskräften gleichermaßen eine Möglichkeit zu geben, ihre Handlungen stets auf Rechtskonformität zu überprüfen. Zudem werden alle Mitarbeiter und Führungskräfte regelmäßig in Bezug auf Compliance durch eigens hierfür bestimmte Mitarbeiter geschult. Die Compliance-Schulung umfasst neben der Geldwäscheprävention auch Aufklärungen zur Behandlung von sensiblen (anlegerbezogenen) Daten und Interessenkonflikten, zur Prävention persönlicher Geschäfte sowie zum eigens eingerichteten Whistleblower-Prozess, der eine anonyme und sichere Abwicklung garantiert. Über die regulatorisch vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus sind weitere, für uns unerlässliche Punkte in unserer Unternehmensvision festgehalten. Wir pflegen einen Führungsstil, der durch eine offene Feedbackkultur die fachliche und persönliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter fördert. Durch Freiräume, die wir allen Mitarbeitern in ihren Handlungen geben, schaffen wir neue Perspektiven, die für die Sicherstellung des langfristigen Unternehmenserfolgs unerlässlich sind. Gegenseitige Wertschätzung sowie konsequentes, authentisches und verlässliches Handeln führen dazu, dass sich unsere Anleger und Geschäftspartner auf uns verlassen können.