Die Aufgabe von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist es, inländische, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Und zwar zum Schutz der Investoren getrennt von ihrem eigenen Vermögen, in Form von Sondervermögen oder als rechtlich selbstständige Gesellschaften. Bis zur Neuregelung des Marktes und dem in Kraft treten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Sommer 2013 bezeichnete man die KVGs auch als Kapitalanlage- oder Fondsgesellschaft.
Zu der Gesellschaft gehören eine Geschäftsleitung und ein Aufsichts- oder Beirat als Kontrollorgan. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Überwachung sämtlicher Abläufe und Einhaltung aller Regeln. Zu den Kernaufgaben zählen die Verwaltung des Investmentvermögens, das Portfoliomanagement und das Risikomanagement sowie die Führung des Anlegerregisters. Ihre Verantwortung reicht von der Konzeption eines Investments über das Management bis hin zur Veräußerung. Handelt es sich um einen Immobilienfonds fällt auch das Asset Management unter ihre Ägide.