EURAMCO Invest GmbH

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Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Aufgabe

Die Aufgabe von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist es, inländische, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Und zwar zum Schutz der Investoren getrennt von ihrem eigenen Vermögen, in Form von Sondervermögen oder als rechtlich selbstständige Gesellschaften. Bis zur Neuregelung des Marktes und dem in Kraft treten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Sommer 2013 bezeichnete man die KVGs auch als Kapitalanlage- oder Fondsgesellschaft.

Zu der Gesellschaft gehören eine Geschäftsleitung und ein Aufsichts- oder Beirat als Kontrollorgan. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Überwachung sämtlicher Abläufe und Einhaltung aller Regeln. Zu den Kernaufgaben zählen die Verwaltung des Investmentvermögens, das Portfoliomanagement und das Risikomanagement sowie die Führung des Anlegerregisters. Ihre Verantwortung reicht von der Konzeption eines Investments über das Management bis hin zur Veräußerung. Handelt es sich um einen Immobilienfonds fällt auch das Asset Management unter ihre Ägide.

Das Risikomanagement befasst sich u.a. mit den Märkten, der Liquidität und den damit verbundenen Risiken. Die Gesellschaft ist dabei für alle Maßnahmen im Rahmen der Verwaltung des Portfolios verantwortlich. Wenn Risiken eingegangen werden, darf das nur im Rahmen der vorher festgelegten Anlagestrategie erfolgen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft der EURAMCO Gruppe ist die EURAMCO Invest GmbH.

Aufsicht durch die BaFin

Die Arbeit der KVGs unterliegt einer strengen Aufsicht durch die BaFin. Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Aktien oder Anteile an Investmentvermögen anbieten möchte, muss vorher ein Vertriebsanzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen.

Die BaFin knüpft die Zulassung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft an eine Reihe von Bedingungen. Die wichtigsten Parameter dabei sind die Kapitalausstattung, die Organisation, die Verhaltensregeln, das Risikomanagement, die handelnden Personen und die Liquiditätsplanung. Besonders strenge Regeln gelten, wenn es um das Thema AIF geht. Seit 2013 die EU-Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds im Kapitalanlagegesetzbuch verankert wurde, unterliegen solche Kapitalverwaltungsgesellschaften strengen Regeln.