Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz
Die EURAMCO Invest GmbH hat den Anschluss an die
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Postfach 61 02 69
10924 Berlin
info@ombudsstelle.com
www.ombudsstelle.com
erklärt, um Anlegern die Möglichkeit zu eröffnen, im Streitfall ein Ombudsverfahren führen zu können.
Die EURAMCO Holding GmbH und die EURAMCO Asset GmbH nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Vergütungsrichtlinie / Vergütungsbericht
Die EURAMCO Invest GmbH hat eine Vergütungsrichtlinie aufgestellt und in Kraft gesetzt, die gemäß § 37 KAGB in Verbindung mit Anhang II der AIFM-Richtlinie für Geschäftsführer, Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft oder der verwalteten Investmentvermögen haben (Risikoträger), Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, auf Grund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger, ein Vergütungssystem festgelegt, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich ist und keine Anreize setzt zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind.
Interessenskonflikte
Das Vertrauen in die Integrität und Leistungsfähigkeit der EURAMCO Invest GmbH (KVG) steht im Fokus unserer Geschäftsbeziehungen. Dies bedeutet auch, dass die KVG potenzielle Interessenkonfliktsituationen durch angemessene Vorkehrungen erkennen, vermeiden oder fair lösen will. Die KVG hat daher auf Basis von § 27 KAGB sowie Art. 30 bis 37 der Level-II-Verordnung eine Interessenkonflikt Policy im Zusammenhang mit der Erbringung der kollektiven Vermögensverwaltung implementiert.
Die KVG kann mit tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikten konfrontiert werden. Es ist daher ein Grundsatz der KVG, alle angemessenen Schritte zur Errichtung und zum Betrieb effektiver organisatorischer und administrativer Maßnahmen zu unternehmen, mit denen die betreffenden Konflikte identifiziert und gehandhabt werden können.
Das Management der KVG stellt sicher, dass die Systeme, Kontrollen und Verfahren der KVG für die Identifizierung und Lösung von Interessenkonflikten angemessen sind. Der Bereich Risikomanagement der KVG hat dabei die Identifizierung und Überwachung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte zu unterstützen.