Spezialfonds (Spezial-AIF)

Was sind Spezialfonds?

Grundsätzlich sind geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) nach Definition des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Investmentvermögen, die in alternative Kapitalanlagen wie z.B. Immobilien, Private Equity oder Erneuerbare Energien Anlagen investieren. Eine besondere Ausprägung des AIF ist der Spezial-AIF. Diese Fonds werden in Deutschland für einzelne (Individualmandat), einige wenige (Club Deal) oder mehrere Investoren aufgelegt. Dabei handelt es sich oftmals um institutionelle Anleger oder professionelle Investoren. Das können beispielsweise Versicherungen, Banken, Pensionskassen, Versorgungswerke, Stiftungen, Unternehmen und Kirchen. Der Spezialfonds wird oft an die individuellen Anforderungen des jeweiligen Investors angepasst.

Es besteht zudem die Möglichkeit, Spezial-AIFs für semiprofessionelle Anleger zu konzipieren. Als semiprofessioneller Anleger gilt, wer mindestens 200.000 € investiert, Kenntnisse und Erfahrungen im relevanten Bereich besitzt und überzeugt ist, die Anlageentscheidung unter Berücksichtigung aller damit verbundenen Risiken selbständig treffen zu können.

Spezial-AIFs investieren grundsätzlich in Sachwerte. Ein regelmäßiges Controlling und Reporting ist zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wie zum Beispiel Solvency II oder MaRisk, für Versicherungen und Banken von großer Bedeutung.

Selbstverständlich untersteht diese besondere Art von geschlossenen Investmentfonds, genau wie die Publikumsfonds für private Anleger, der Aufsicht durch die BaFin und den Regeln des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Spezial-AIFs unterliegen jedoch weniger starken Regulierungen als Publikumsfonds, da das Schutzbedürfnis der professionellen Anleger durch den Gesetzgeber als geringer eingeschätzt wird. Das Management der Fondsgesellschaft und die Anleger können darüber hinaus vertraglich vereinbaren, dass bestimmte Vorgaben des Gesetzgebers modifiziert werden. Umfassende Informationen dazu findet man im Gesetzestext.

Offene Immobilien Spezial-AIF

Offene Alternative Investment Fonds (AIF) werden, wie geschlossene AIF auch, in unterschiedlichen Ausprägungen angeboten. Zum einen können sie als offene Publikumsfonds für den klassischen Privatanleger oder als offener Spezial-AIF für institutionelle bzw. professionelle und semiprofessionelle Anleger konzipiert werden.

Im Zusammenhang mit einem Immobilien AIF beschreibt das Wort „offen“ den Inhalt des Fonds. Bei einem geschlossenen Immobilien AIF wird bereits im Vorfeld ein maximales Investitonsvolumen festgelegt, bei dessen Erreichen der Fonds geschlossen wird. Dagegen kann das Fondsvolumen bei offenen Immobilienfonds theoretisch beliebig groß sein, während die Ausrichtung, in welche Art von Objekten und an welchen nationalen oder internationalen Standorten investiert werden darf, vorgegeben sein kann.

Geschlossene Immobilien Spezial-AIF

Bei einem geschlossenen Spezial-AIF wird in den Anlagebedingungen vertraglich festgelegt, welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen beim Erwerb der Sachwerte gelten. So werden zum Beispiel bei Investitionen in Immobilien Standort- und Objektqualitäten, Nutzungs­arten, Diversifikation bei Anzahl der Objekte und/oder Mieter, durchschnittliche Mindestmiet­vertragslaufzeiten (WALE) oder Renditekennziffern vorgegeben, die oftmals nur mittels eines Gesellschafterbeschlusses angepasst werden können. Die Bedingungen für solche Änderungen und vertragliche Regelungen zum Verhältnis von Fondgesellschaft, Asset Manager, KVG und Gesellschafter untereinander werden im Gesellschaftsvertrag vereinbart.

Der geschlossene Spezial AIF kann als sogenannter „Blind Pool“, bei dem bei Auflage keine oder nur wenige Investitionsobjekte feststehen, oder als Fonds, bei dem bereits alle Immobilieninvestments bekannt sind, konzipiert werden. Bei bereits bekannten Immobilien besteht der Vorteil, dass man sich bei der Prognoserechnung ein genaueres Bild von der Rentabilität und Qualität des Portfolios bzw. der einzelnen Immobilie machen kann.

Bei Interesse an von der EURAMCO aufgelegten Fonds können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Weiterführende Links

Gesetzestext KAGB 
Zur Einordnung in die Fonds-Landschaft