Nettoinventarwert

Was ist der Nettoinventarwert?

Der Nettoinventarwert (engl. Net Asset Value, NAV) gibt den Gesamtwert eines Fondsvermögens an. Ermittelt wird er durch die Addition sämtlicher Vermögenswerte des Fonds, abzüglich aller Verbindlichkeiten. Der daraus resultierende Wert wird durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile dividiert, so bestimmt man den Nettoinventarwert pro Anteil. Dieser Wert gibt nur den Istzustand an, die Zukunftsaussichten eines Investments spiegeln sich nicht im Nettoinventarwert wieder.

Klassische Fondsgesellschaften

Handelt es sich um einen klassisch gemanagten offenen Fonds, errechnet die Fondsgesellschaft in der Regel das Fondsvermögen einmal am Tag und ermittelt so den aktuellen NAV. Bei manchen offenen Fonds geschieht das aber auch nur einmal pro Woche. Der ermittelte Wert umgerechnet auf den einzelnen Anteil, ist gleichzeitig der Rücknahmepreis, zu dem die Fondsgesellschaften den Anteil zurückkaufen. Kauf- und Verkaufskurse wie beim klassischen Börsenhandel gibt es beim Rückkauf durch die Fondsgesellschaft nicht. Beim Verkauf von Anteilen erhebt die Fondsgesellschaft einen Ausgabeaufschlag. Üblicherweise liegt der zwischen 3 und 5 %.

Börsengehandelte Fonds (ETF)

Für an der Börse gehandelte Exchange Traded Funds (ETFs), die an einen Index gekoppelt sind, wird während der Handelszeit bis zu viermal in der Minute der iNAV (indicative net asset value) festgestellt. Die Deutsche Börse oder ein vom Emittenten beauftragter Dienstleister ermittelt die Kurse der Einzelpositionen, beispielsweise von Aktien im Portfolio und addiert dazu die liquiden Mittel des Fonds. Die Summe wird dann durch die Zahl der Anteilsscheine dividiert.

Hier spricht man von einem „indikativen“ Nettoinventarwert, weil er den fairen Preis darstellt, der von den tatsächlich aufgerufenen Kursen immer etwas abweicht. Anders könnte kein Spread zwischen Kauf und Verkaufskurs zustande kommen, ohne den ein Börsenhandel nicht möglich ist. Beim Handel mit ETFs müssen Anleger Ordergebühren an den Broker bezahlen und eine Courtage an die Börse entrichten. Dabei fallen diese meist geringer aus, als die Aufschläge bei aktiv gemanagten Fonds.

Der Nettoinventarwert bei AIF

Durch das Kapitalanlagegesetzbuch sind die Anbieter von AIF verpflichtet, regelmäßig den Nettoinventarwert zu bestimmen. Was bei Fonds, die Assets wie Immobilien oder Anlagen für Erneuerbare Energien zum Gegenstand haben, naturgemäß schwieriger ist, als bei Fonds die Börsenindizes oder Aktien beinhalten, deren Kurse sich jederzeit exakt bestimmen lassen. Der Wert von Immobilien oder auch von Windparks oder Solaranlagen, wie sie in Grünen Fonds enthalten sind, können meist nur geschätzt werden. Der geschätzte Nettoinventarwert kann auch deutlich über dem aktuellen Marktwert liegen. Was daran liegt, dass der Marktwert der Anteile an einem Alternativen Investmentfonds nur auf dem Zweitmarkt ermittelt wird.

Weiterführende Links

Definition im Börsenlexikon der FAZ