Fonds – Ein Gesamtüberblick

Definition Fonds

Das Wort Fonds kommt aus dem Französischen und bezeichnet streng genommen „finanzielle Mittel“. In der Finanzwelt spricht man im Jahre 2021 von Fonds oder Investmentfonds, die der gemeinschaftlichen Geld- bzw. Kapitalanlage mehrerer voneinander unabhängiger Anleger(gruppen) dienen. Jeder Fonds ist ein Sondervermögen, das von einer →  Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Die Fondsgesellschaft bzw. deren Management organisiert die Einsammlung des Kapitals, die Auswahl der Investitionsgüter (Assets), deren An- und Verkauf sowie deren Management während der Fondslaufzeit. Diese gemeinschaftliche Investition dient in erster Linie der Losgrößentransformation, indem sie ermöglicht, dass Anleger sich bereits mit vergleichsweise niedrigen Beträgen an großvolumigen Investitionsgütern beteiligen. Dadurch wird der Anleger in die Lage versetzt, die Risiken in seinem Portfolio zu diversifizieren, weil er sich bei gegebenem Investivkapital an mehreren verschiedenen Assets beteiligen kann.

Des Weiteren können Fonds, je nach Ausgestaltung, Fristentransformation leisten, wenn beispielsweise offene → Immobilienfonds eine Investition in per se langfristige Assets über kürzere Zeitperioden ermöglichen.

Investmentfonds / Geschlossene Fonds / AIF – Ein Gesamtüberblick

Arten von Fonds

Für private und institutionelle Anleger werden ganz unterschiedliche Fonds angeboten, die nach verschiedenen Kriterien systematisiert werden können.

Beliebte Assets von Publikumsfonds

Intuitiv verständlich ist die Einteilung nach den Assets, in die investiert wird: Aktienfonds kaufen börsengehandelte Aktien, Rentenfonds investieren in Anleihen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Mischfonds in Aktien und Anleihen, Geldmarktfonds in kurzfristige Anleihen, Immobilienfonds in ein oder mehrere Gebäude, Infrastrukturfonds in Anlagen zur Schaffung und/oder Verbesserung von Infrastruktur, Green Energy- bzw. EEG-Fonds in Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Private Equity-Fonds in nichtbörsennotierte Unternehmensbeteiligungen, Dachfonds in andere Fonds, Portfoliofonds in Assets aus unterschiedlichen Marktsegmenten (z.B. Immobilien, Flugzeuge und Private Equity), Zweitmarktfonds in „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen usw.

Die beliebtesten Publikumsfondsprodukte sind

  • Aktien- und Indexfonds, die Aktienindizes wie den DAX oder Dow Jones abbilden, vor
  • Mischfonds, die in mehrere Anlageklassen investieren, das können Aktien, Rentenpapiere, Anleihen, Rohstoffe und Immobilien sein, und
  • Rentenfonds, die ausschließlich oder überwiegend auf Anleihen und andere Festverzinsliche Papiere setzen.

Welche Assets für welche Anlegergruppe in Frage kommen, hängt vom verfügbaren Einkommen, von den Anlagezielen und von der Struktur des bereits vorhandenen und noch geplanten Portfolios ab. Kurzfristig Gewinne zu erzielen oder aber langfristig seine Altersvorsorge aufzubauen sind Beispiele für sehr divergente Anlagehorizonte.

Aktienfonds

Statt einzelne Aktien in sein Depot zu legen kann auch auf Aktienfonds zurückgegriffen werden.  Bei Aktienfonds ist die Vielfalt praktisch grenzenlos: Es gibt sie als Sparpläne mit monatlich festen oder variablen Einzahlungsbeträgen, die dazu dienen, sukzessive ein kleineres oder größeres Vermögen anzusparen. Als klassischer Vertreter der Investmentfonds investiert ein Aktienfonds den größten Teil seines Kapitals in Aktien. Außer den jährlichen Dividenden bietet auch der Handel mit Aktien durch das Fondsmanagement die Chance auf Erträge durch Kursgewinne.

Indexfonds

Indexfonds bieten eine breite Auswahl verschiedener Indizes, deren Wertentwicklung abgebildet wird: So gibt es Indexfonds auf den DAX, auf den Euro-Stoxx, auf den MSCI World und auf praktisch jeden anderen Index. Damit kann man bei einer Geldanlage das Risiko in seinem Portfolio breit nach Regionen streuen. Gleiches gilt für In- oder Auslandsfonds, die eine gezielte Auswahl von Unternehmen aus bestimmten Regionen ermöglichen. So können Anleger gezielt das Währungsrisiko in ihrem Portfolio diversifizieren. Als börsengehandelter Indexfonds sind auch die sogenannten ETFs (Exchange Traded Funds) dazu geeignet relativ einfach und langfristig Vermögen aufzubauen. Ein ETF bildet die Wertentwicklung bekannter Marktindizes ab, wie den Dax, S&P 500 oder den Weltaktienindex MSCI World.

Im Geschäft mit aktiv gemanagten Wertpapierfonds ist an dieser Stelle die ursprünglich 1956 als Deutsche Gesellschaft für Wertpapiersparen (DWS) in Hamburg gegründete DWS Group zu nennen.

Branchenfonds

Weiterhin bieten Branchenfonds die Möglichkeit, sich gezielt an Unternehmen bevorzugter Wirtschaftszweige zu beteiligen. Das Fondsmanagement wählt hierbei etwa Aktien von Auto-, Biotech-, Rohstoff-, Nahrungsmittel- oder Finanzunternehmen aus. Hinsichtlich der Größe der vertretenen Unternehmen unterscheidet man nach Small und Mid Caps sowie Blue Chips, die in kleine, mittlere oder ausschließlich in große Aktiengesellschaften investieren. Die Auswahl der entsprechenden Fonds, die Beurteilung der Qualität des Fondsmanagements und die Einordnung ins private Portfolio unter Risiko- und Renditegesichtspunkten sind Fragen, die Anleger am besten in Zusammenarbeit mit einer kompetenten Anlageberatung klären.

Rentenfonds

Rentenfonds investieren das Kapital der Anleger in festverzinsliche Papiere und sind deshalb, zumindest in „normalen“ Zinsphasen, besonders für Investoren geeignet, die auf regelmäßige feste Rückflüsse angewiesen sind. Schwerpunktmäßig kommen als Assets Staats- und Unternehmensanleihen in Betracht, deshalb hat die Rendite und damit die Attraktivität von Rentenfonds seit der Niedrigzinspolitik der EZB zur Bekämpfung der Finanzkrise empfindlich gelitten.

Wie Aktienfonds lassen sich auch Rentenfonds hinsichtlich der Zielregionen, der Zielbranchen und der Zielwährungen unterscheiden, auch Rentenindexfonds sind erhältlich. Über die Zinszahlungen hinaus bieten sich Ertragspotentiale durch den Handel der Rentenpapiere, so dass eventuelle Kursgewinne erzielt werden können. Diese entstehen insbesondere in Zeiten sinkender Zinsen, weil in solchen Phasen der Wert bereits am Markt emittierter, festverzinslicher Anleihen steigt.

Mischfonds

Bei vielen Anlegern beliebt sind Mischfonds, die gleichermaßen in Aktien UND festverzinsliche Wertpapiere investieren. Dadurch erreichen Anleger bereits mit niedrigen Anlagesummen eine breite Diversifizierung.

Systematisierung nach Fondsarten

Hinsichtlich der Funktion des Fondsmanagements unterscheidet man aktive und passive Fonds.

Aktive Fonds

Bei aktiven Fonds entscheidet das Fondsmanagement selbständig über An- und Verkauf von Assets und verfolgt einen eigenen, individuellen Anlagestil und Investmentprozess. Bei der Auswahl aktiver Fonds ist deshalb der Track Record des Fondsmanagements von besonderer Bedeutung, weil er Rückschlüsse darauf erlaubt, wie erfolgreich das Fondsmanagement in unterschiedlichen Phasen eines oder mehrerer Konjunkturzyklen agiert.

Passive Fonds

Passive oder Indexfonds bilden hingegen lediglich einen (Aktien-)Index ab. Deshalb sind die laufenden Gebühren bei passiven Fonds deutlich günstiger als bei aktiven Fonds. Wenn allerdings ein Unternehmen aus dem jeweiligen Index ausscheidet, sind Indexfonds verpflichtet, dessen Aktien zu verkaufen, so dass antizyklisches Verhalten unmöglich ist.

Spezialfonds

Neben Publikumsfonds, die sich an Privatanleger richten, gibt es auch Spezialfonds für (semi-) professionelle und/oder institutionelle Anleger wie etwa Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerke. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Mindestbeteiligung und hinsichtlich der Gebühren. Die Unterscheidung, ab wann ein Anleger als semiprofessioneller oder professioneller Anleger gilt, trifft das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in § 1 Absatz 31 bis 33 in Abhängigkeit von dem zu investierenden Kapital, von den Anlageerfahrungen und von der Rechtsform des Anlegers, falls er keine natürliche Person ist.

Ausschüttende versus Thesaurierende Fonds

Je nachdem, ob die Fonds Rückflüsse aus den Assets während der Laufzeit ausschütten oder sie bis zum Ende der Fondslaufzeit einmal oder mehrfach wiederanlegen, bezeichnet man sie als ausschüttende bzw. thesaurierende Fonds.

Für den Vermögensaufbau sind thesaurierende Fonds in vielen Fällen besser geeignet. Anleger, die etwa als Bestandteil ihrer Altersvorsorge auf laufende Ausschüttungen angewiesen sind, werden hingegen tendenziell eher in ausschüttende Fonds investieren. Die Wahl zwischen diesen beiden Varianten erfolgt in vielen Fällen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und sollte deshalb nicht unüberlegt erfolgen.

Offene Fonds (Investmentfonds)

Offene Fonds, oft auch als Investmentfonds bezeichnet, geben während der Fondslaufzeit mehrfach Anteile aus und nehmen diese mit gewissen Fristen zurück (seit 2013 gilt eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren bei einer Kündigungsfrist von einem Jahr), während geschlossene Fonds nach der Platzierung keine neuen Anleger mehr aufnehmen. Dadurch ermöglichen Offene Fonds eine Beteiligung bereits ab zweistelligen Beträgen, während Anleger für die Beteiligung an geschlossenen Fonds in aller Regel mindestens 5.000 bis 10.000 Euro, bei nicht Risiko-gemischten Fonds sogar mindestens 20.000 Euro aufbringen müssen.

Geschlossene Fonds (Alternative Investmentfonds)

Seit Inkrafttreten des → Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Jahr 2013 werden geschlossene Fonds als Alternative Investmentfonds (AIF) bezeichnet. Immobilienfonds sind weiterhin die Spitzenreiter bei den AIF, die früher stark vertretenen Schiffsfonds sind inzwischen weit abgeschlagen in der Anlegergunst. Offene Fonds leisten demnach einen wichtigen Beitrag zur Fristentransformation, während Geschlossene Fonds einen langfristigen Anlagehorizont erfordern, da das investierte Kapital während der Fondslaufzeit regelmäßig fest gebunden ist.

Der Zweitmarkt

Auf dem Zweitmarkt können Anleger ihre Anteile an geschlossenen Fonds bereits während der Fondslaufzeit verkaufen, dies setzt voraus, dass ein Käufer gefunden wird, der nicht nur den aufgerufenen Kurs, sondern auch die angebotene Tranche zu akzeptieren bereit ist. Die professionelle Fondsbörse ermöglicht eine transparente Kursbildung und trägt so zu einem fairen Ausgleich zwischen den häufig privaten Verkäufern und den häufig professionellen (Auf-) Käufern bei.

Geschlossene Fonds als Sachwertbeteiligungen bieten langfristige Investitionsmöglichkeiten in Assets, die Privatanlegern ansonsten kaum offenstehen. Die Beliebtheit der einzelnen Investitionsgüter ist, wenig überraschend, im Zeitablauf diversen Änderungen unterworfen, sie ist abhängig vom Konjunkturzyklus, von den steuerlichen Rahmenbedingungen und, auch wenn dies ungern zugegeben wird, von Trends bis hin zu Modeströmungen.

Spitzenreiter Immobilienfonds

Unangefochtener Spitzenreiter waren, sind und bleiben Immobilienfonds. Dennoch differiert auch in diesem beliebten Segment der Investitionsfokus der Fonds im Zeitablauf: In Phasen stabiler Immobilienpreise bevorzugen Anbieter und Anleger Core-Immobilien in 1a-Lagen. Niedrige Ankaufsfaktoren sorgen für attraktive Anfangsrenditen.

Steigen die Preise, verlagert sich das Marktgeschehen in 1b-Lagen und in Value-Add-Strategien. „Value-Add“ steht für wertsteigernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erhöhung und Stabilisierung des Miet-Cash-Flows oder die Verbesserung der Gebäudestruktur und Nutzung. In ruhigen Marktphasen sind Single-Tenant-Objekte (Immobilien mit nur einem Mieter) vertretbar. Je unkalkulierbarer die Marktentwicklung sich darstellt, desto attraktiver wirkt die Diversifizierung des Mietrisikos in Multi-Tenant-Gebäuden mit mehreren Mietern.

Schiffsfonds mit sinkender Beliebtheit

Zweiter Sieger in der Anlegergunst nach den Immobilienfonds waren lange Jahre Schiffsfonds. Erst, als im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise die Frachtraten einbrachen, viele Fonds die prognostizierten Ausschüttungen nicht annähernd leisten konnten und einige Schiffsfonds ihre Anleger sogar mit Nachschussforderungen verärgerten, ließ ihre Attraktivität nach.

Neue Konzepte konnten sich auf dem Markt, zumindest bisher, nicht nachhaltig durchsetzen. Auf dem Zweitmarkt werden Schiffsfonds jedoch nach wie vor aktiv gehandelt. Als Nischensegment haben sich Fonds mit Flusskreuzfahrtschiffen etabliert. Vor dem massiven Auftreten von Corona im Jahre 2020 erfreuten sich Flusskreuzfahrten bei Reisenden steigender Beliebtheit, so dass ein stabiler Ersatz- und Modernisierungsbedarf der Flotte bestand.

Flugzeugfonds im Kommen

Die Rolle der Schiffsfonds in der Anlegergunst übernahmen rasch Flugzeugfonds. Waren sie in den 90er Jahren noch durchwegs als Finance-Leasing-Modelle konzipiert, die den Anlegern einerseits satte Verlustzuweisungen, andererseits über ein Andienungsrecht des Leasinggebers am Vertragsende eine unkomplizierte Exitmöglichkeit bescherten, so änderte sich das nach Einführung des Paragrafen 2b im Einkommensteuergesetz drastisch.

Die „neuen“ Flugzeugfonds nach dem Markteinbruch durch 9/11 arbeiten mit Operating-Lease-Verträgen. Sie verlagern das Betriebskostenrisiko auf die Leasingnehmer und sind insofern vergleichbar zu Schiffs- und Immobilienfonds konzipiert. Die Bandbreite der Investitionsgegenstände reicht hier von Regionalflugzeugen über Massenmodelle wie der beliebten Familie des Airbus A320 bis hin zum anfangs faszinierenden Großraumflieger A380.

Der Erfolg eines Flugzeugfonds hängt zu einem großen Teil von der Wiederverwendbarkeit der Maschine nach Ablauf der Grundlaufzeit des Leasingvertrages ab. Wie wichtig dieser Faktor werden kann, stellte sich für viele Anleger bei Insolvenz des Leasingnehmers (der jeweiligen Airline) heraus bzw. im Falle des A380, als die Maschinen ohne Ausnützung der Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer nach in der Regel zehn Jahren an die Initiatoren zurückgegeben wurden.

Zuerst erlebten diese böse Überraschung Anleger eines Anbieters, der als Pionier der A380-Fonds galt. Weil eine Anschlussvermietung des Riesenflugzeugs praktisch wegen der eingeschränkten Landemöglichkeiten in den meisten Fällen unmöglich ist, wird durch den Einzelverkauf der Triebwerke und anderer Teile versucht, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten. Andere Initiatoren hatten vorsichtshalber ihre Fonds mit dem Großraumjet dergestalt konzipiert, dass das Fremdkapital bereits während der Grundmietzeit getilgt werden konnte, und reduzierten so das Verlustrisiko ihrer Anleger deutlich. Dennoch zeigt sich am Beispiel von Flugzeugfonds, wie groß die Risiken von Ein-Objekt-Fonds im Vergleich zu risikogemischten Fonds mit mehreren Objekten und Mietern sind.

Filmfonds praktisch ausgelöscht

Durch die veränderte Steuergesetzgebung zu Verlustzuweisungen praktisch ausgelöscht wurde das Segment der Filmfonds. Hier investierten Anleger in die Produktion von Kinofilmen und Fernsehserien, die planmäßigen Verluste waren das Hauptverkaufsargument dieser Assetklasse. Abweichende Auffassungen der zuständigen Finanzämter machten jedoch vielen Anlegern von Filmfonds einen Strich durch die Rechnung.

Marktsegment Private Equity-Fonds

Ein kleines aber feines Marktsegment stellen Private Equity-Fonds dar. Sie ermöglichen Anlegern den Erwerb von nichtbörsennotierten (Private Equity im Unterschied zu Public Equity = Aktien) Unternehmensbeteiligungen schon ab vier- bis fünfstelligen Mindestzeichnungssummen. Erträge erzielen Anleger dadurch, dass das Fondsmanagement die Unternehmen im Portfolio weiterentwickelt, gegebenenfalls das Management optimiert, die Unternehmen im Wachstum unterstützt und sie schlussendlich verkauft – das ist der sogenannte Exit.

Der Exit erfolgt entweder in Form eines Trade Sales, das ist der Verkauf des Unternehmens an einen anderen Investor oder durch einen Management Buy-out, das ist der Verkauf an das Management des jeweiligen Unternehmens. Der Königsweg ist die am häufigsten gewählte Variante der Verkauf über die Börse, als so genannter Initial Public Offering (IPO). Aus den Veräußerungserlösen während der Fondslaufzeit erzielen die Anleger ihre Rückflüsse, die normalerweise nicht gleichmäßig über die Jahre verteilt sind, sondern fallweise je nach Exitszenario anfallen.

Meistens werden Private Equity-Fonds als Dachfonds konzipiert, so dass der Fonds für Privatanleger seinerseits in Private Equity-Fonds für institutionelle Anleger investiert, die ihrerseits Unternehmensbeteiligungen erwerben. Diese mehrstöckige Struktur schafft zwar zusätzliche Kosten, bietet jedoch auf der anderen Seite eine breite Risikostreuung über Fondsmanager, Regionen, Branchen u.a. Fonds mit Direktinvestments werden für Privatanleger inzwischen praktisch nicht mehr angeboten.

Hinsichtlich der Entwicklungsphase der Unternehmen im Portfolio lassen sich Private Equity-Fonds in Venture Capital- und Buy out-Fonds differenzieren. Venture Capital-Fonds investieren in einem frühen Stadium der Unternehmensentwicklung, im so genannten Seed oder Growth Segment. Diese Phasen bergen erhebliche Risiken, viele dieser jungen Unternehmen überleben nicht. Wer es allerdings schafft, verfügt über erhebliches Ertragspotential. Venture Capital-Investments sind also nur für Anleger geeignet, die den Verlust ihres Kapitals problemlos verkraften können.

Buy out-Fonds

Buy out-Fonds hingegen investieren in etablierte Unternehmen, deren Entwicklung weniger Unwägbarkeiten bereithält. Sie liefern deshalb den Anlegern niedrigere, dafür aber stabilere Renditeerwartungen. Emissionshäuser bedienen sich bei der Auswahl der Zielfonds häufig externer Dienstleister mit langjährigem „Track Record“, also nachgewiesenen Erfolgen im jeweiligen Marktsegment. Denn Buy out-Fonds lassen sich wiederum nach Zielregion, nach Größe der Zielunternehmen und anderen Kriterien unterscheiden.

Secondary Fonds

Sogenannte „Secondary-Fonds“ investieren in „gebrauchte“ Unternehmensbeteiligungen, so dass Anleger bereits früher auf Rückflüsse hoffen können. Typischerweise verläuft die Rendite von Private Equity-Investments in Form eines liegenden Hockeyschlägers und wird deshalb auch J-Kurve genannt: Wegen der Anschaffungskosten und der Anlaufverluste fallen in den ersten Jahren meistens negative Ergebnisse an, bevor in späteren Jahren durch den sukzessiven Verkauf der Beteiligungen positive Rückflüsse entstehen, die schlussendlich im Planszenario die anfallenden Kosten übersteigen.

Portfoliofonds

Portfoliofonds investieren in Fondsbeteiligungen aus unterschiedlichen Assetklassen und sind besonders für weniger vermögende Anleger geeignet, die eine breite Streuung des Investments anstreben. Bereits mit wenigen tausend Euro ist dadurch die Beteiligung an einem sehr breit diversifizierten Portfolio möglich. Entsprechend der Streuung über Assetklassen, Fondsmanagement, Regionen und Laufzeiten bieten sie in der Welt der geschlossenen AIF sonst unerreichbare Ertragsstabilität und Risikoreduktion, allerdings auch reduzierte Ertragschancen. Häufig werden sie als -> Ansparfonds ausgestaltet, an denen sich Anleger mit monatlichen Raten ab 50 € beteiligen können. Bei solchen Modellen dauert es allerdings mehrere Jahre, bis relevante Anlagebeträge zusammenkommen, deshalb ist es für Investoren hier besonders wichtig, die Kosten einer solchen Beteiligung zu berücksichtigen. Denn häufig binden sich die Anleger für bis zu 20 Jahren, also deutlich länger als sonst bei geschlossenen AIF.

Zweitmarktfonds

Ein Sonderfall der Portfoliofonds sind Zweitmarktfonds. Diese AIFs investieren in Sachwertbeteiligungen, die sie am Zweitmarkt erwerben. Damit vereinen sie die Vorteile von Portfoliofonds mit denen von Secondary-Fonds: Die Vielzahl von Beteiligungen im Portfolio erlaubt eine Diversifizierung nach Assets, Initiatoren, Auflagejahren und Regionen. Der Erwerb von laufenden Fondsbeteiligungen führt zu verbesserter Transparenz: Aus den Geschäftsberichten vergangener Jahre lassen sich Informationen über die Finanzierungsstruktur, die Markteignung, die Performance und die Managementqualität der einzelnen Beteiligungen entnehmen, so dass das Management der Zweitmarktfonds, die notwendige Marktkenntnis vorausgesetzt, transparente und rationale Investitionsentscheidungen treffen kann. Der Markt für „gebrauchte“ AIF- und Fondsbeteiligungen ist trotz des Aufschwungs dieses Segments noch ziemlich intransparent. Deshalb profitieren Anleger von der Tätigkeit einer professionellen Zweitmarktbörse, die den Handelskurs für die Beteiligungen ermittelt und veröffentlicht. Dadurch verbessert sich die Transparenz des Zweitmarktes wesentlich.

Der Fondsmarkt in Deutschland in Zahlen

Der deutsche Fondsverband BVI meldet für 2020 ein verwaltetes Vermögen von rund 4 Billionen Euro, davon über 1 Billion Euro in offenen Publikumsfonds und 15 Mrd. Euro in geschlossenen Fonds. Seit der Auflösung des BSI fehlt eine gesonderte Dokumentation der Platzierungstätigkeit geschlossener AIF in Deutschland von Verbandsseite.

Verschiedene Unternehmen und Medien bemühen sich, diese Lücke zu schließen, so erheben Fondsanalyst Stefan Loipfinger, die Scope Analysis GmbH und der Branchendienst kapitalmarkt-intern Platzierungszahlen. Die nahezu vollständige und sehr detaillierte Abbildung der Marktaktivität, die in der legendären jährlichen „Gesamtanalyse der Beteiligungsmodelle“ einst erreicht wurde, ist jedoch Geschichte.

Für das Jahr 2020 ermittelte Loipfinger ein in Publikums-AIF nach KAGB platziertes Eigenkapital in Höhe von 1,224 Mrd. Euro und damit einen Rückgang von 15,5 % gegenüber dem Vorjahr. Damit hat das Marktsegment den Einbruch nach der Finanzkrise (noch 2014 wurden nur 213,9 Mio. Euro Anlegerkapital platziert) endgültig überwunden, auch wenn es im vergangenen Jahr bedingt durch die Pandemie die Nachfrage etwas zurückging.

Marktführer war 2020 laut Loipfinger die auf US-Immobilien spezialisierte James Town aus Köln, gefolgt von der UniCredit-Tochter WealthCap und der fränkischen ZBI auf Platz 3. Der Löwenanteil der platzierten AIF entfällt auf deutsche Immobilienfonds mit einem Marktanteil von 49 % vor internationalen Immobilienfonds mit einem Anteil von 30,1 %. In Private Equity-Fonds flossen 2020 gut 12 % des platzierten Eigenkapitals. Die durchschnittliche Zeichnungssumme lag laut Loipfinger im Jahr 2020 bei 39.900 Euro. Im Jahr 2014 lag sie nur bei rund 33.000 Euro.

Aufgaben Kapitalverwaltungsgesellschaft

Unternehmen, die Fonds auflegen und zur Beteiligung anbieten, bezeichnet man als Fondsanbieter. Seit der Einführung des KAGB in Deutschland nennt man sie Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Aufgaben einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bestehen darin, die Investitionen der Anleger zu bündeln, zu investieren, die erworbenen Assets erfolgreich zu managen und zum passenden Zeitpunkt zu verwerten.

Die detaillierten Anlagerichtlinien und Anlageziele werden formuliert und bei Fondsauflage in einem Verkaufsprospekt dokumentiert. Die bei den Investoren eingesammelten Mittel werden von professionellen Fondsmanagern nach festgelegten Kriterien in die geplanten Assets investiert. Für das eingezahlte Kapital erhält der Anleger eine bestimmte Anzahl von Investmentanteilen. Der Wert eines Fondanteils setzt sich aus der Summe aller im Fonds enthaltenen Vermögenswerte zusammen, einschließlich der liquiden Mittel, abzüglich gegebenenfalls vorhandener Fremdfinanzierungen entspricht dem Nettoinventarwert.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Fondsmanagements während der Fondslaufzeit zählen, unabhängig von der Betreuung der spezifischen Assets, die Verteilung des investierten Vermögen (sogenannte Asset Allocation) sowie das Risiko- und das Liquiditätsmanagement. Zwar mag in einer Nullzinsphase die Herausforderung des Liquiditätsmanagements gering erscheinen, so kann sich das mit steigenden Zinsen rasch ändern. Asset Allocation ist bei einem Ein-Objekt-Fonds zwar kein Problem, jedoch beispielsweise die Kernaufgabe für das Management eines Dach- oder Portfoliofonds.Die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgaben erfolgt allerdings abhängig von der Art und Anzahl der Assets: Immobilien müssen vermietet, Aktien gehandelt, Solarparks betrieben werden. Dabei hat immer eine entsprechende Abwägung von Chancen und Risiken zu erfolgen.

Rechtsgrundlage KAGB

Der juristische Rahmen für die Ausübung der Aufgaben des Fondsmanagements und der Fondsverwaltung ist im Kapitalanlagegesetzbuch KAGB geregelt. Mit seinem Inkrafttreten im Jahr 2013 löste der Begriff Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) den früher gebräuchlichen Begriff Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ab.

Die zentrale Aufgabe der KVG ist die Verwaltung von Investmentvermögen. In § 17 des KAGB findet sich folgende Definition, nach der eine KVG ein „Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland [ist], dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten.“ Das KAGB sieht weiterhin vor, dass alle Organismen für eine gemeinsame Anlage von Wertpapieren (OGAW) und Alternativen Investmentfonds (AIF) ausnahmslos eine Kapitalverwaltungsgesellschaft nachweisen müssen. Dieser Gesellschaft obliegen die kollektive Verwaltung der Investitionsvermögen, das Management des Portfolios, der Risiken und das Führen eines Anlegerregisters.

Beaufsichtigt werden die Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von ihnen angebotenen Fonds und AIFs von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches.

Von der Fondsgesellschaft zur Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Aufgabe von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist es, inländische, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIFs zu verwalten. Zum Schutz der Investoren vor einer Insolvenz der KVG erfolgt diese Verwaltung getrennt von deren eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen oder als rechtlich selbstständige Gesellschaften.

Organe zur Durchführung der Aufgaben

Zu den notwendigen Organen der Gesellschaft gehören die Geschäftsleitung und ein Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Überwachung sämtlicher Abläufe und Einhaltung aller Regeln. Zu den Kernaufgaben zählen die Verwaltung des Investmentvermögens, das Portfolio-, das Liquiditäts- und das Risikomanagement sowie die Führung des Anlegerregisters.

Die Verantwortung der KVG reicht von der Konzeption eines Investments über das Management bis hin zur Veräußerung der Assets. Die Gesellschaft ist dabei für alle Maßnahmen im Rahmen der Verwaltung des Portfolios verantwortlich. Wenn Risiken eingegangen werden, darf das nur im Rahmen der vorher festgelegten Anlagestrategie erfolgen. Die Verantwortung über die Einhaltung dieses festgelegten Rahmens verantwortet der für das Risikomanagement zuständige Geschäftsleiter.

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsleitung. Hierzu finden regelmäßig, in der Regel mindestens viermal jährlich Besprechungen zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsleitung der KVG statt, um die Einhaltung der Regeln und Vorgaben sicherzustellen sowie die Geschäftsstrategie abzustimmen und weiter zu entwickeln.

Interne oder externe Kapitalverwaltungsgesellschaft? Service-KVG?

Es besteht die Möglichkeit, für die Verwaltung eines AIF eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft einzusetzen oder sich für eine interne Lösung zu entscheiden, d.h. der AIF selbst übernimmt alle Funktionen im Portfolio- und Risikomanagement. Eine interne KVG kann also jeweils nur einen einzigen AIF verwalten. Ob eine interne Verwaltung möglich ist, hängt von der Rechtsform ab, vor allem aber von der Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal und davon, ob die Kosten für dieses Personal vom AIF selbst getragen werden können oder ob der AIF sich besser einer externen KVG bedient, die ihre Kosten über mehrere AIFs verteilt und dadurch günstiger ist.

Grundsätzlich gilt, dass für jedes Investmentvermögen nur eine einzige Kapitalverwaltungsgesellschaft zuständig sein kann, die voll umfänglich für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich ist. Für Emissionshäuser ohne eigene KVG bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit, auf die Dienste einer Service-KVG zurückzugreifen und sich das komplizierte und finanziell aufwendige Verfahren der Gründung und Einrichtung einer eigenen KVG zu sparen. Service-KVGs verwalten also entgeltlich Fonds für Dritte.

OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften

Abhängig von der Art des verwalteten Vermögens unterscheidet man darüber hinaus zwischen OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften (OGAW-KVG) und AIF-Kapitalverwaltungs­gesellschaften (AIF-KVG). Die OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind Sondervermögen, die in gesetzlich regulierte, liquide Arten von Wertpapieren und Finanzinstrumenten investieren. Dazu gehören u.a. auch Wertpapiere, Fonds, Derivate und Schuldverschreibungen. Diese Form der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird auf europäischer Ebene durch die OGAW-Richtlinie reguliert.

AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften dagegen sind Gesellschaften, die mindestens einen Alternativen Investmentfonds verwalten.

Zulassung als KVG

Die BaFin knüpft die Zulassung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auch 2021 an eine Reihe von Bedingungen. Die wichtigsten Parameter dabei sind die Kapitalausstattung, die Organisation, die Verhaltensregeln, das Risikomanagement, die Qualifikation der handelnden Personen und die Liquiditätsplanung. Besonders strenge Regeln gelten, wenn es um das Thema AIF geht. Seit 2013 die EU-Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds im Kapitalanlagegesetzbuch verankert wurde, unterliegen solche Kapitalverwaltungsgesellschaften strengen Regeln.

Damit will der Gesetzgeber eine hohe Transparenz und einen optimierten Anlegerschutz gewährleisten. Mit den neuen Verordnungen sind die früher als „geschlossene Fonds“ bezeichneten Investments Teil des regulierten Kapitalmarkts und werden von der BaFin überwacht. Um die Zulassung zu erhalten, werden die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter genau geprüft. Dabei müssen die Manager ihre fachliche Qualifikation ebenso wie ihre Zuverlässigkeit nachweisen.

Darüber hinaus prüft die BaFin auch, ob der Geschäftsplan der Kapitalverwaltungsgesellschaft nachhaltig ist. Die Gesellschaft muss aufzeigen, was sie unternimmt, um die Regeln und Auflagen des Kapitalanlagegesetzbuchs einzuhalten, und muss ein fundiertes Risiko- und Liquiditätsmanagement nachweisen, genau wie interne Vorschriften in Sachen Transparenz und Rechnungslegung. Wurde einmal die Zulassung erteilt, unterliegt die AIF-Kapitalverwaltungs­gesellschaft der permanenten Kontrolle seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Verwahrstelle – vorgeschrieben für AIF und OGAW

Das KAGB schreibt sowohl für AIF als auch für OGAW die Einschaltung einer Verwahrstelle vor. Für OGAW war eine Verwahrstelle bereits vorher Pflicht und wird in der Form einer Depotbank organisiert, für geschlossene Fonds jedoch war das bis dahin nicht vorgesehen. Bei ihnen hat, sofern vorhanden, die Treuhandgesellschaft ähnliche Funktionen wahrgenommen. Während die KVG die Entscheidungen über die Anlage des Fondsvermögens trifft, „verwahrt“ die Verwahrstelle die Investmentvermögen des Fonds. Die Aufnahme einer solchen Tätigkeit bedarf der Zustimmung der BaFin.

Die Verwahrstelle ist zu einer ordnungsgemäßen Buchführung über die dem AIF gehörenden Finanzinstrumente verpflichtet und hat für Sachwerte ein stets aktuelles Bestandsverzeichnis zu führen und den Eigentumsübergang der Vermögensgegenstände auf den AIF jeweils durch juristisch ausgebildete Personen auf Basis geeigneter Unterlagen zu prüfen. Dabei ist sie an die Weisungen der KVG insoweit gebunden, als sie damit nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die Anlagebedingungen oder den Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Fonds verstößt. Das bedeutet, dass die Verwahrstelle überprüfen muss, ob die Weisungen, die sie von der KVG erhält, rechtmäßig sind. Insofern stellt die Verwahrstelle ein weiteres Kontrollorgan zum Vorteil des Anlegers dar. Die Verwahrstelle darf nur dann Zahlungen aus dem Fondsvermögen leisten, wenn die zugrunde liegenden Verträge den gesetzlichen Vorschriften, den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag entsprechen. Sie hat also auch die Kontrolle der Anlagegrenzen zu gewährleisten.

Nach § 84 KAGB muss die Verwahrstelle einigen Geschäften vor Abschluss zustimmen, beispielsweise der Aufnahme von Krediten. Dementsprechend erfordert die Tätigkeit der Verwahrstelle eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der KVG und eine sorgfältige Abstimmung aller Prozesse innerhalb und zwischen diesen beiden Organen.

Zu den 10 größten Verwahrstellen in Deutschland gehören die Caceis Bank, mehrere Landesbanken und die DZ Bank.

Aufgaben des Fondsmanagements

Fonds werden von einer Fondsmanagerin oder einem Fondsmanager professionell verwaltet. Das Fondsmanagement einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ist auf zwei wesentliche, getrennte Bereiche zu verteilen: das Portfoliomanagement und das Risikomanagement. Jeder Bereich ist durch einen eigenen Geschäftsleiter zu führen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine ausreichende Interessensabwägung zwischen Chancen und Risiken der gemanagten Investments gegeben ist.

Zu deren verantwortungsvoller Aufgabe gehört es, Anlageentscheidungen zu treffen. Und zwar in einem vorgegebenen Rahmen, der grundsätzlich durch die Anlagebedingungen definiert wird. Außerdem müssen natürlich gesetzliche Bestimmungen und Grenzen eingehalten werden.

Die konkreten Aufgaben des Fondsmanagements ergeben sich in erster Linie aus den jeweiligen Assets, in die der Fonds investiert. Zu den populärsten Investitionsgütern für Publikumsfonds gehören außer Aktien und Anleihen die Beteiligungen an Sachwerten wie Immobilien, Schiffen oder Anlagen für Erneuerbare Energien. Solche Sachwertbeteiligungen werden nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Dezember 2012, der sogenannten AIFM-Richtlinie, als Alternative Investment Funds bezeichnet. Hier heißt der oder die Managerin entsprechend Alternative Investment Fund Manager.

Unabhängig von der Art des Fondsvermögens zeichnet sich ein erfolgreiches Fondsmanagement immer dadurch aus, dass es für die Investoren eine verlässliche Wertsteigerung für deren Geldanlage erzielt, so dass das eingesetzte Kapital erhalten und vermehrt wird.

Das Fondsmanagement ist in allen Phasen eines Projekts federführend verantwortlich. Meist besteht das Management aus einem Team von internen oder externen Spezialisten. Bei einem Immobilienfonds beginnt die Aufgabe mit der Entscheidung für einen bestimmten Investitionsfokus: Gewerbe- oder Wohnimmobilien? In- oder Ausland? Metropolen oder kleinere Städte? Projektentwicklungen oder Bestandsobjekte? Dann folgt die Identifikation und der Erwerb der passenden Objekte, eine langfristige Vermietung und die Instandhaltung der Räumlichkeiten und Infrastruktur. Zum Ende der Laufzeit des AIF rundet ein erfolgreicher Verkauf des Objekts die Investition ab.

Das Fondsmanagement sollte über ausgezeichnete Marktkenntnisse verfügen und zukünftige Entwicklungen möglichst frühzeitig antizipieren. So ist es dann beispielsweise wahrscheinlich, dass es den richtigen Zeitpunkt für den erfolgreichen Verkauf eines Objekts erkennt und den bestmöglichen Gewinn erzielt. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern kommt es auf ein stabiles Netzwerk an, um schnell und problemadäquat reagieren zu können.

Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG = Environment – Social – Government) in die Investitions- und Verwaltungstätigkeit des Fondsmanagements stellt aktuell einen der herausforderndsten Aufgabenbereiche des Fondsmanagements dar und erfordert neue Strukturen, Prozesse und Qualifikationen.

Was geschlossene Investmentfonds für Anleger attraktiv macht

Hohe Transparenz

Der Anleger beteiligt sich, außer bei Blind Pools, deren Investitionsobjekte während der Platzierung noch nicht feststehen, an einem ganz konkreten Projekt. Wenn er sich beispielsweise für die Beteiligung an einer Immobilie interessiert, kann er sich, auch von unabhängiger Seite, genauestens über das Objekt mit allen seinen Aspekten informieren. Er hat die Möglichkeit, sich über die Büromieten an einem Standort einen genauen Überblick zu verschaffen, genau wie über die Nachfrage und das Angebot an Mietobjekten. Ist das Gebäude bereits vermietet, kann er sich von der Mieterstruktur und auch von den konkreten Mietverträgen ein genaues Bild machen. So erhält er eine gute Vorstellung von dem Rendite- und Risikoprofil. Eine solche Transparenz ist bei den meisten anderen Anlageformen nicht gegeben. In besonders hohem Maße gilt dies für den Erwerb eines AIF-Anteils auf dem Zweitmarkt, da hier in den Geschäftsberichten transparente Informationen über den bisherigen Verlauf der Beteiligung vorliegen.

Langfristiges Investment

Hin und her macht Taschen leer. Diese alte Börsenweisheit ist ein Anlass, über die Investition in einen Alternativen Investmentfonds nachzudenken. Dank des langen Investitionszeitraumes braucht man nicht ständig neue Investitionsentscheidungen zu treffen.

Steuerliche Vorteile

Alternative Investmentfonds bieten viel Gestaltungsspielraum und können Investoren auch steuerliche Vorteile bringen. Da der Anleger meistens ein Mitunternehmer an einer Gesellschaft ist, werden die Erträge seines Investments in vielen Fällen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb verbucht, hin und wieder auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Handelt es sich um einen Immobilienfonds, fallen die Erträge zumeist unter die Rubrik Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Bei geschlossenen AIFs entsteht der überwiegende Teil der Kosten in den ersten Jahren. Manche Privatanleger machen sich diesen Umstand zunutze, in dem sie ihr Investment in einen Publikums-AIF so timen, dass sie während ihrer letzten Berufsjahre steuerliche Aufwendungen daraus geltend machen, die Erträge zum überwiegenden Teil aber erst nach Eintritt in den Ruhestand entstehen, so dass die Anleger einen entsprechend niedrigeren Steuersatz auf ihre Einkünfte aus solchen Beteiligungen zu entrichten haben.

Die sechs Fondsphasen bei AIFs

Offene Investmentfonds kann man in der Regel zu einem beliebigen Zeitpunkt kaufen und verkaufen. Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) hingegen folgen einem festgelegten zeitlichen Ablauf, den der Anleger unbedingt kennen sollte. Ein Verkauf vor dem Ablauf der letzten Phase ist zwar möglich, da AIFs aber nur auf einem unregulierten Markt, dem sogenannten Zweitmarkt, gehandelt werden können, erzielt der Verkäufer womöglich einen Preis, der unter dem tatsächlichen Nettoinventarwert liegt.

Phase 1: Konzeption

Am Anfang steht die Erstellung des Finanzplans, in dem das Vorhaben umrissen und die Rentabilität ermittelt wird. Wichtig dabei ist die detaillierte Beschreibung des Objekts oder der Objekte, in die investiert werden soll. Das kann beispielsweise eine Immobilie sein oder eine Anlage zur Gewinnung Erneuerbarer Energien. Es müssen im Finanzplan genaue Angaben gemacht werden, wie das Objekt genutzt werden soll, wie viel Kapital für den Erwerb und Betrieb benötigt wird und wie es aufgebracht werden soll. Außerdem gilt es festzustellen, wie hoch jeweils der Anteil von Eigen- und Fremdkapital sein wird. Schon in dieser ersten Phase wird festgelegt, welche Gesamtlaufzeit der AIF haben soll.

Phase 2: Gründung einer Gesellschaft

Nachdem die Planung abgeschlossen ist, wird eine Gesellschaft gegründet. Eine häufig gewählte Gesellschaftsform bei einem AIF ist die GmbH & Co. KG. Im Gesellschaftsvertrag, der zur Gründung geschlossen wird, werden die Bedingungen für eine Beteiligung durch die Investoren festgeschrieben. Dabei legt man auch fest, wie hoch das Mindestinvestment pro Anleger sein muss und wie hoch das zu entrichtende Agio ist.

Phase 3: Erstellung eines Verkaufsprospekts

Alle Informationen, die für die Anlageentscheidung des Investors relevant sind, müssen in einem Verkaufsprospekt festgehalten werden. Er soll Auskunft geben über sämtliche Daten zum geplanten Projekt, dazu gehören unter anderem die Laufzeit und Schätzungen zu den erwarteten Erträgen. Im Prospekt muss auch die Mindestanlagesumme ausgewiesen sein und die Höhe des Ausgabeaufschlags, die der Investor zu entrichten hat. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) legt zum Schutz der Anleger genaue Anforderungen für die Erstellung des Verkaufsprospekts fest. Die exakte Einhaltung der Vorgaben wird durch die BaFin überwacht, bei der jeder Verkaufsprospekt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden muss.
Die Kapitalbeschaffung darf erst nach Freigabe des Prospektes durch die BaFin erfolgen. Bei der Überprüfung wacht die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen nur über die Einhaltung der Formalitäten, eine Prüfung, ob das Geschäftsmodell unter betriebswirtschaftlichen Aspekten funktionieren kann, erfolgt nicht.

Phase 4: Platzierung

In der Platzierungsphase erhalten Investoren das Angebot, Anteile des Fonds zu zeichnen. Spezialisierte Finanz- und Vermögensberater kümmern sich um die Vermittlung der Geschäftsanteile. Aus dem eingesammelten Kapital setzt sich das Eigenkapital des AIF zusammen. Darüber hinaus kann Fremdkapital in Form von Krediten aufgenommen werden. Dabei hängen die Konditionen, zu denen Kredite gewährt werden, in entscheidendem Maße von der Höhe des bereits vorhandenen Eigenkapitals und von den Risiken der geplanten Investition ab. Sobald das gesamte erforderliche Kapital eingeworben ist, wird der AIF geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt können sich keine weiteren Investoren mehr daran beteiligen.

Phase 5: Betrieb des Fonds

In diesem mehrjährigen Zeitraum wird das Fondsobjekt erworben und bewirtschaftet. Bei einem geschlossenen Immobilien AIF  werden beispielsweise während der Betriebsphase Einnahmen durch Vermietungen erzielt. Handelt es sich um einen Fonds für Erneuerbare Energien, entstehen Einnahmen durch den Verkauf von Energie, die beispielsweise mit Solar- und Windkraft gewonnen wird. Die Länge der Betriebsphase richtet sich nach der festgelegten Laufzeit und beträgt oft 10 Jahre und mehr. Die Laufzeit kann aber auch früher beendet werden, wenn die Gesellschafter das mehrheitlich beschließen. Durch den Verkauf des Investitionsobjektes in einer geeigneten Marktlage lassen sich attraktive Gewinne erzielen.

Phase 6: Auflösung des Fonds

Nach dem Verkauf der Investitionsobjekte geht der Fonds in Liquidation. Die Erlöse aus dem Verkauf werden nach Abzug der Kosten unter den Anlegern aufgeteilt. Der Anteil am Erlös richtet sich dabei nach der Zahl der Anteile, die der einzelne Investor hält. Anschließend wird die Gesellschaft aufgelöst und die Eintragung im Handelsregister gelöscht. Der Fonds ist damit endgültig beendet.

Weiterführende Links zum Thema Fonds

Agio/Ausgabeaufschlag
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Erste Version: 07.03.2019 – Letztes Update: 15.7.2021