Beteiligungsgesellschaft

Definition und Zweck der Beteiligungsgesellschaft

Anders als etwa bei aktiven Produktionsunternehmen handelt es sich bei einer Beteiligungsgesellschaft um ein Unternehmen, das überwiegend oder ausschließlich Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen erwirbt, hält und veräußert.

Unternehmenszweck ist also nicht die Produktion von Gütern oder der Handel von Waren, sondern die Erzielung von Renditen aus dem Erwerb, dem Halten und der abschließenden Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen.

Abgrenzung von Beteiligungsgesellschaft und Holding

Solche Beteiligungsgesellschaften unterscheiden sich von einer Holding, die an der Spitze eines einheitlich geführten Konzerns steht und in erster Linie verwaltend tätig ist, dadurch, dass bei ihnen die Beteiligung als Gesellschafter (z. B. als Aktionär) im Vordergrund steht und die Beteiligung an einem Unternehmen häufig nach einer mehr oder weniger langen Haltedauer wieder abgestoßen wird, ohne dass die Beteiligungsgesellschaft in das operative Geschäft eingreift.

In einer Holding hingegen werden die einzelnen Tochtergesellschaften im Konzernabschluss konsolidiert und auch im Tagesgeschäft unternehmenspolitisch geführt.

Häufig entsendet die Holding als Muttergesellschaft auch Aufsichtsrats- und/oder Vorstandsmitglieder in die Tochterunternehmen. Des Weiteren werden in der Holding regelmäßig auch zentrale Tätigkeiten und Dienstleistungen wie etwa Buchhaltung, Personalwesen oder die Beschaffung und Verarbeitung geschäftsrelevanter Informationen für den Gesamtkonzern gebündelt.

Beteiligungsgesellschaften jedoch erwerben meist nicht eine Mehrheits-, sondern eine in erster Linie gewinnorientierte Minderheitsbeteiligung an der von ihnen ausgewählten, häufig nicht börsennotierten Firma aus durchaus unterschiedlichen Branchen, um das Portfolio zu diversifizieren und eine möglichst hohe Rendite durch die Steigerung des Unternehmenswertes zu erzielen.

Exit: Verkauf der Beteiligung durch die Beteiligungsgesellschaft

Der so genannte Exit erfolgt durch Verkauf der Unternehmensbeteiligung auf unterschiedlichen Wegen: Möglich sind beispielsweise ein Verkauf an das Management (Management-Buy-Out), um hierdurch praktisch ein neues Unternehmen zu gründen), der Verkauf an einen anderen Investor (der so genannte Trade Sale) oder auch ein Börsengang („IPO“).

Da der Erfolg von Beteiligungsgesellschaften großteils auf gelungenen Exits beruht, ist das Exitmanagement ein entscheidender Erfolgsfaktor. Der Track Record, d. h. die bereits in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse, gehört zu den wichtigsten Kriterien bei der Auswahl einer Beteiligungsgesellschaft.

Beteiligungsgesellschaften – Investmentgesellschaften – Immobilienaktiengesellschaften

Vergleichbar wie Beteiligungsgesellschaften gehen Investmentgesellschaften und Immobilienaktiengesellschaften bei ihren Investments vor.

Das für die Investitionen benötigte Equity bzw. (Eigen-)Kapital sammeln Beteiligungsgesellschaften bei institutionellen oder privaten Investoren ein. Institutionelle Investoren sind beispielsweise Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen.

Damit lassen sich bank- und versicherungsnahe Beteiligungsgesellschaften von denen mit staatlichen Gesellschaftern oder auch denen in der Hand von Industrieunternehmen unterscheiden. Beteiligungsgesellschaften angelsächsischer Prägung befinden sich häufig nach einem Management-Buy-Out im Besitz ihres Managements. Die Branchenherkunft der Gesellschafter hat Auswirkungen auf die Renditeorientierung einer Beteiligungsgesellschaft.

Das Kriterium der Anlagestrategie führt zur Unterscheidung nach Branchen und deren Fokus, Reifegrad der Firma, Investitionsvolumen und dem Grad an gesellschaftsrechtlichem Einfluss, der angestrebt wird. So stehen Early-Stage-Finanzierungen (relativ junge Unternehmen kurz nach Gründung) neben Growth-Finanzierungen, Small- neben Mid-Caps.

Häufig wird die Akquise von Kapital durch Beteiligungsgesellschaften in Fonds organisiert, in denen das Investitionskapital der Anleger gesammelt und verwaltet wird. Das Fondsvolumen kann dabei von zweistelligen Millionen- bis hin zu Milliardenbeträgen reichen. Die Fondslaufzeiten orientieren sich an der Laufzeit der Beteiligungen, die drei bis zu über 10 Jahre betragen können, je nach Unternehmenszweck und Reifegrad der erworbenen Unternehmensbeteiligungen.

Beteiligungsgesellschaft als Alternative zu Fremdkapital

Für die Unternehmen, in die Beteiligungsgesellschaften investieren, stellt das private (Investiv-)Ka-pital eine Alternative zum Fremdkapital dar, das somit hilft, die Bilanz zu entlasten. Außerdem leisten Beteiligungsgesellschaften häufig Anschubfinanzierungen für junge Unternehmen oder solche in Restrukturierungs-, Sanierungs-, Transformations- und Wachstumsphasen.

Staatliche und bankassoziierte Beteiligungsgesellschaften, wie sie in Deutschland die Landschaft dominieren, erwerben in aller Regel Minderheitsbeteiligungen, angelsächsische Gesellschaften bestehen dagegen häufig auf Stimmrechtsmehrheit und eher aktiver Einflussnahme in Geschäftspolitik und Tagesgeschäft.

Das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)

Die Tätigkeit von Beteiligungsgesellschaften und ihre Beaufsichtigung sind Gegenstand des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), in § 20 ist geregelt, dass die Bezeichnung „Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nur von behördlich anerkannten Unternehmensbeteiligungsgesellschaften geführt werden darf.

Als Rechtsform sind in Deutschland für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zulässig sowie vergleichbare Rechtsformen aus der EU- oder EWG-Vertrags-Staaten.

Das Grundkapital muss die Höhe von mindestens 1 Million Euro aufweisen. Diese Gesellschaften dürfen sich ausschließlich dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen widmen.

Steuerliche Behandlung bringt Vorteile

Vorteile gibt es für eine solche anerkannte Gesellschaft in steuerlicher Hinsicht. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sind Dividendenerträge einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in Deutschland steuerfrei (da sie bereits bei dem jeweiligen Beteiligungsunternehmen versteuert wurden). Auch von der Gewerbesteuer sind anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften lt. § 3 Nr. 23 GewStG befreit, das ist bei Holdinggesellschaften anders: Sie müssen Zinserträge sowie Dividenden aus Minderheitsbeteiligungen versteuern.

Beteiligungsgesellschaft im Kontext von Sachwertanlagen

Im Anlageuniversum der Geschlossenen Sachwertbeteiligungen wird der Begriff der Beteiligungsgesellschaft weitgehend unspezifischer verwendet, als dies bei der gesetzlich normierten Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem UBGG der Fall ist.

So wird in der Welt der Geschlossenen Fonds als Beteiligungsgesellschaft regelmäßig dasjenige Vehikel bezeichnet, an dem sich die Investoren und Anleger zur Realisierung des angebotenen Investitionsvorhabens beteiligen.

Hier steht der Terminus der Beteiligungsgesellschaft also vielfach synonym und gleichwertig für die Begriffe Fonds, Fondsgesellschaft und in neuerer Zeit auch AIF sowie Spezial-AIF.

EURAMCO-Quellen zum Thema Beteiligung/Sachwertanlagen

AIF
Fonds
Fremdkapital
Geschlossene Sachwertbeteiligungen
Private Equity
Spezial-AIF

Weiterführende Links zum Thema

Arten der Beteiligungsgesellschaften
Beteiligung: Ziele und Zwecke
Steuerliche Vorteile
Gründen und die Gründung finanzieren
Exit
Gewerbesteuerfreiheit für anerkannte UBGs
Holding
Management-Buy-Out
Portfoliodiversifizierung
Renditeziele
Tochtergesellschaft
Track Record der Gesellschaft
UBGG

Stand der Informationen: April 2022